Gemeinschaftsprojekt

Über das Gemeinschaftsprojekt des AWO Ortsvereins Kleinmachnow e. V. und der Gemeinde Kleinmachnow am 13.03.2013

85 Gäste hatten sich am 13. März 2013 im Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow versammelt. Interessiert folgten sie den Ausführungen von Herrn Dr. Michael de Ridder zum Thema:

Medizinische Entscheidung am Lebensende: sinnvolle Lebensverlängerung oder qualvolle Sterbeverzögerung?

Schwerpunkt seines 35 minütigen Referates war, ausgehend von seinem Buch „Wie wollen wir sterben?“, die Rolle des einzelnen Menschen im stationärem und ambulanten Pflege- und Betreuungsumfeld. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt macht es möglich, dass heute schwerstkranken Menschen geholfen werden kann. Damit steigen die Chancen und Hoffnungen der Menschen länger leben zu können, aber auch die Angst vor einer Leidens- und Sterbeverlängerung. Dr. de Ridder stellte heraus, dass jeder Mensch ein Grundrecht auf die Wahrung der Menschenwürde hat (Artikel 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland). Jeder Patient und Zupflegender kann seinen Willen mündlich oder schriftlich äußern oder niederlegen. Er kann festlegen, welche pflegerischen und medizinischen Maßnahmen im Sinne der Lebenserhaltung oder Lebensverlängerung er will und auch zulassen will.

Dr. de Ridder vertiefte in der sich anschließenden Diskussion, dass vielfach nicht die medizinisch mögliche Therapie, sondern die menschliche Zuwendung viel entscheidend ist. Im Fall einer infausten Prognose geht es nicht um die Ausschöpfung aller möglichen Therapien, sondern ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Der Wille des Patienten ist hieroberstes Gebot. Ein methodischer Schritt zur Umsetzung des Patientenwillens ist die Patientenverfügung.

Die Erstellung bzw. Niederlegung einer Patientenverfügung beginnt, gemäß der Erfahrung von Herrn Dr. de Ridder, im Dialog mit sich selber. Wir selber müssen entscheiden, wie lautet unser individueller Wille. Hilfreich für die schriftliche Fixierung sind die Empfehlungen des Bundesministeriums für Justiz.

Zusammenfassend wurde herausgearbeitet, dass jeder Mensch das Recht hat, die Entscheidung über seinen Lebensvollzug selber zutreffen.

Im Namen des AWO Ortsvereinsvorstandes möchte ich mich ganz besonders für die erhaltene Unterstützung durch die Mitarbeiter der Verwaltung der Gemeinde Kleinmachnow und die Pflegebegleiterinnen des Netzwerks bedanken.

Folgende Mitstreiter haben zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen: Frau Konrad, Frau Schmidt, Herr Schramm, Frau Dzialas, Frau Rauch-Kern, Frau Kaul, Frau Metzger, Frau  Spudich, Frau Bachmann, Frau Carow, Frau Frase, Frau Jüttner u.a. m.

Edith Lowack
Netzwerkkoordinatorin

- AWO Ortsverein Kleinmachnow e.V.